Terms & Conditions
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungs- und Optimierungsleistungen
- Anwendungsbereich
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Beratungs- und Optimierungsleistungen durch Accxia GmbH, Franz-Joseph-Str. 11, 80801 München (nachfolgend „Accxia“), und alle sonstigen Leistungen Anwendung, für die diese AGB vereinbart werden.
- Der Einbindung von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
- Das Angebot von Accxia richtet sich allein an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliches Sondervermögen und ist nicht an Verbraucher gerichtet. Der Auftraggeber sichert zu, Leistungen nicht als Verbraucher in Auftrag zu geben.
- Vertragsschluss
- Die Angebote von Accxia sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung von Accxia zustande.
- Ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Angebote sind seitens Accxia für einen Zeitraum von einem Monat ab Zugang des Angebots verbindlich.
- Leistungsinhalt & Lieferung/Umsetzung
- Accxia ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte heranzuziehen.
- Im Rahmen von Beratungsdienstleistungen schuldet Accxia keine konkreten Einsparungen oder Performanceverbesserungen, sondern lediglich eine Aufstellung von Empfehlungen zur effektiven Nutzung von Softwareprodukten und Prozessen, insbesondere im Hinblick auf Atlassian Produkten. Den Parteien ist bewusst, dass die Empfehlungen auf Erfahrungswerten beruhen und die Ergebnisse bei einer Umsetzung an einem konkreten IT-System von diesen Erfahrungswerten abweichen können. Die Umsetzung von Beratungsergebnissen durch den Auftraggeber sollte daher auch regelmäßig zunächst auf einem Testsystem erfolgen, bevor eine Umsetzung im Live-Betrieb erfolgt.
- Soweit einzelvertraglich nichts anderes bestimmt wird, erhält der Auftraggeber lediglich das Beratungsergebnis in schriftlicher Form. Zwischenschritte, Entwürfe, Informationen oder sonstiges Material, das im Rahmen der Beratung erstellt oder zusammengestellt wird, verbleibt im Übrigen bei Accxia.
- Die Beratung erfolgt grundsätzlich am Sitz von Accxia, soweit die Parteien nichts anderes vereinbaren.
- Im Rahmen von Optimierungsleistungen richtet sich der Inhalt der Leistungspflicht nach dem im voraus zu erstellenden Pflichtenheft, das sämtliche durch Accxia durchzuführenden Optimierungsleistungen darstellt. Sollte Accxia im Rahmen der Leistungserbringung feststellen, dass Teile hiervon entgegen der vorherigen Annahme nicht möglich sein sollten oder zu negativen Auswirkungen führen können, wird Accxia den Auftraggeber hierüber in Textform informieren und die Leistung nur umsetzen, soweit der Auftraggeber ausdrücklich darauf besteht und die Leistung überhaupt möglich ist. Wünscht der Auftraggeber während der Leistungserbringung eine Änderung des Leistungsumfangs, so ist dies nur mit Zustimmung von Accxia möglich. Accxia wird im Fall eines Änderungswunsches, soweit Accxia diesem zustimmen will, zunächst prüfen, ob der Änderungswunsch umsetzbar ist und welche Auswirkungen dessen Durchführung auf die gesamte Leistungserbringung, die Liefertermine und die Kosten haben wird. Accxia wird dem Kunden innerhalb einer angemessenen Frist, die jedoch nicht kürzer als fünf (5) Werktage (Montag bis Freitag mit Ausnahme von Feiertagen in München) sein soll, ein entsprechendes Angebot zur Vertragsergänzung unterbreiten. An das Angebot ist Accxia fünf (5) Werktage gebunden. Wird das Angebot nicht angenommen, ist die Leistungserbringung wie beauftragt fortzusetzen, außer der Auftraggeber verzichtet auf die Leistung.
- Liefertermine sind erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich, soweit im Angebot nichts anderes ausgeführt wird.
- Im Fall der Lieferung von Waren im Rahmen der Leistungserbringung ist Accxia berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, soweit die eigenen Zulieferer mit der Lieferung mehr als 30 Tage in Verzug geraten. Ein entsprechender Lieferverzug von Zulieferern von Accxia führt nicht zum Verzug der Accxia gegenüber dem Auftraggeber, soweit Accxia selbst ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen und den Lieferverzug nicht selbst verschuldet hat. Soweit lediglich eine Teilleistung betroffen ist und der Auftraggeber mitteilt, dass er an der Restleistung weiterhin ein entsprechendes Leistungsinteresse hat, ist das Rücktrittsrecht auf die Teilleistung beschränkt.
- Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers ist im Fall des Rücktritts von Accxia nach Ziffer 7 ausgeschlossen, soweit Accxia den Lieferverzug nicht selbst verschuldet oder eine entsprechende Garantie übernommen hat.
- Accxia ist berechtigt von der Leistungsbeschreibung aus Gründen der Eigenbelieferung oder der technischen Entwicklung insbesondere im Hinblick auf die verwendete Hardware und Software abzuweichen, soweit dies nicht zu einer Einschränkung der vertraglich geschuldeten Funktionen führt und dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
- Preise und Zahlungsbedingungen
- Die Preise von Accxia verstehen sich in EURO, zzgl. etwaiger Verpackungs-, Versicherungs- und Versandkosten sowie der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Versand erfolgt ab Werk auf Kosten und Risiko des Auftraggebers.
- An- und Abfahrtszeiten werden als Arbeitszeit abgerechnet. Soweit Mitarbeiter von Accxia vor Ort beim Auftraggeber übernachten, werden die tatsächlichen Übernachtungskosten bis zu € 120 pro Nacht pro Person in Ansatz gebracht.
- Ist für eine Leistung kein Pauschalpreis vereinbart, erfolgt die Vergütung nach der aktuellen Preisliste von Accxia gemäß einer Stundenabrechnung. Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen zahlbar innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Skonto wird nicht gewährt.
- Accxia behält sich vor Arbeiten nur im Rahmen von vordefinierten Stundenkontingenten anzubieten (z.B. in Blöcken von 4 Stunden). Die aktuellen Angebote gehen aus der jeweiligen Preisliste hervor. Werden Stundenkontingente angeboten, so werden diese minutengenau abgerechnet, eine Erstattung für nicht durch den Kunden abgerufene Stundenkontingente erfolgt jedoch nicht. Stundenkontingente können bis zur Verjährung abgerufen werden.
- Die Aufrechnung ist nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist in jedem Fall ausgeschlossen.
- Ist Teilzahlung vereinbart, so wird der gesamte Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig, sobald der Auftraggeber mit zwei Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät.
- Gerät der Auftraggeber in Verzug, ist Accxia vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren, tatsächlichen Verzugsschadens berechtigt, Zinsen in Höhe von 15 % p.a. zu erheben, mindestens jedoch den gesetzlichen Zinssatz.
- Leistungserbringung
- Die Erbringung der vereinbarten Leistungen durch Accxia bedarf der engen Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber. Der Auftraggeber wird insbesondere die für die von Accxia zu erbringenden Leistungen erforderlichen Räumlichkeiten, technischen Umgebungen, Auskunftspersonen und Unterlagen ohne Kosten für Accxia zur Verfügung stellen. Dazu kann gehören, dass Accxia ein Fernzugang zum IT-System des Auftraggebers eingeräumt wird oder dass Accxia vor Ort beim Auftraggeber direkten Vollzugang zum System erhält. Darüber hinaus wird der Auftraggeber ihm obliegende Entscheidungen über Projektdurchführung und Projektinhalt unverzüglich treffen und Accxia mitteilen sowie Änderungsvorschläge von Accxia unverzüglich prüfen.
- Erfüllt der Auftraggeber eine seiner Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen entsprechend der Verspätung in der Erfüllung. Accxia ist berechtigt, Mehraufwand infolge der mangelhaften Mitwirkung, insbesondere für verlängerte Bereitstellung von Personals oder Sachmitteln, zu den vereinbarten Sätzen zusätzlich in Rechnung zu stellen. Sind keine Sätze vereinbart, gelten die aktuellen Listenpreise von Accxia.
- Soweit der Auftraggeber eine Verschiebung von vereinbarten Installation und Lieferterminen wünscht und dies nicht mindestens 5 Werktage vor dem vereinbarten Termin erfolgt, ist Accxia berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatzanspruch in Höhe von 75% des der vereinbarten Arbeits- oder Lieferkosten in Rechnung zu stellen. Der Warenwert (z.B. für zu liefernde Software- oder Hardware) bleibt hierbei unberücksichtigt. Kurzfristige Ersatzaufträge werden gegen den pauschalierten Schadensersatzanspruch angerechnet.
- Soweit Angebotsunterlagen des Auftraggebers Lücken oder Unklarheiten enthalten, ist Accxia berechtigt, diese unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers und unter Beachtung des Vertragszwecks angemessen zu konkretisieren.
- Entsteht aufgrund von Lücken oder Mängeln in den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ein Mehraufwand, so ist Accxia berechtigt, den entstehenden Mehraufwand zu den vereinbarten Sätzen oder in Ermangelung einer Vereinbarung zu den Listenpreisen von Accxia in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für Mehraufwand, der auf widersprüchliche oder fehlerhafte Angaben des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter oder seiner sonstigen Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
- Geistiges Eigentum
- Soweit Accxia Standardsoftware zur Verfügung stellt, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen des Herstellers zusätzlich zu den Bedingungen des Vertrages zwischen Accxia und dem Auftraggeber. Wird Accxia Software zur Verfügung gestellt, gelten die Allgemeinen Lizenzbedingungen für Accxia Software ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und geht diesen im Hinblick auf die Software vor.
- Soweit Accxia im Rahmen der Leistungserbringung geschützte oder schutzfähige Werke erstellt, so räumt Accxia dem Kunden ein einfaches, zeitlich und örtliches unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Leistung ein, soweit im Rahmen des Auftrages nichts anderes vereinbart wurde. Bei der Entwicklung von Software gehen die Regelungen des jeweiligen Softwareentwicklungsvertrages vor.
- Accxia ist vollumfänglich berechtigt etwaige Werke, die im Rahmen der Vertragserfüllung erstellt werden, selbstständig und im eigenen Namen ohne Einschränkungen zu verwerten, soweit hierdurch die Pflichten zur Geheimhaltung nicht berührt werden. Insbesondere hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf eine etwaige Vergütung, auch wenn die Erstellung des Werkes auf Vorgaben, Ideen oder Wünschen des Auftraggebers erfolgte. Dies gilt nicht für etwaige Werksbestandteile, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden.
- Eigentumsvorbehalt
- Das Eigentum an der gelieferten Ware behält sich Accxia bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.
- Soweit der Wert der Kaufsache die Forderungen um mehr als 40 % übersteigt, wird Accxia auf Verlangen die Kaufsachen insoweit freigeben, als dies zur Beseitigung der Übersicherung erforderlich ist.
- Haftung & Gewährleistung
- Accxia haftet nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich von Accxia, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführte Schäden. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Accxia, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, haftet Accxia auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit.
- Accxia und ihre Erfüllungsgehilfen haften bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe der bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
- Accxia haftet für Schäden aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie aufgrund von Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz immer unbeschränkt.
- Die Gewährleistung von Accxia für Kauf- und Werkleistung ist auf 1 Jahr beschränkt. Für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen. Satz 1 und 2 gelten nicht für Verträge, soweit ein Weiterverkauf an Verbraucher durch den Auftraggeber vereinbart ist. In diesen Fällen beträgt die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Kaufsachen ein Jahr, im Übrigen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
- Accxia haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Bedienung, unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder sonstige Eingriffe seitens des Auftraggebers oder Dritten hervorgerufen wurden. Dazu zählen das Nichtbeachten von Aufstellbedingungen empfindlicher Hardware, unterlassene Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, vermeidbare chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse u.ä..
- Die Gewährleistung für Kauf- und Werkleistung ist zunächst nach Wahl von Accxia auf Mängelbeseitigung oder Neulieferung (insgesamt Nacherfüllung) beschränkt. Accxia hat hierbei für den Fall, dass eine der Alternativen für den Auftraggeber mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist oder sonst unzumutbar ist, die jeweils andere Alternative zu wählen. Die Nacherfüllung gilt als gescheitert, wenn nach der zweite Nachbesserungsversuch fehlgeschlagen ist, die Nachbesserung für Accxia unzumutbar ist oder die Nachbesserung verweigert wird. Im Fall des Fehlschlagens der Nachbesserung ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung berechtigt.
- Accxia ist im Fall von Softwaremängeln berechtigt, zunächst anstatt einer Mängelbeseitigung zunächst eine Mängelumgehung in der Form anzubieten, dass durch eine andere Art der Nutzung die Software bzw. die Dienste trotz des Mangels verwendet werden können („Work-around“). Accxia wird danach innerhalb einer angemessenen Frist für eine Mängelbeseitigung sorgen.
- Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Datenbestände verantwortlich, soweit dies nicht ausdrücklich zu den vertraglichen Leistungen von Accxia gehört. Die Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen, soweit der Datenverlust nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen von Accxia oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.
- Gerichtsstand, Rechtswahl
- Die Parteien vereinbaren als ausschließlichen Gerichtsstand den Handelsregistersitz von Accxia, soweit es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Anwendung des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
Accxia ist dazu berechtigt, die Daten, die in Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung erhoben werden, i.S.d. Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten. Soweit eine Auftragsdatenverarbeitung stattfindet, ist diese in einer entsprechenden Auftragsdatenvereinbarung zu regeln.
- Schlussbestimmungen
- Sollte eine dieser Bedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
- Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche aus einem mit Accxia geschlossenen Vertrag abzutreten.
Stand Januar 2022